BAFA Föderung für Ihr Produkt

Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die sich von Gas, Kohle, Öl oder einer Nachtspeicherheizung abwenden und stattdessen erneuerbare Energien nutzen, erhalten Unterstützung von der Bundesregierung.Insbesondere wird die Installation von Wärmepumpen unterstützt.Hier erläutern wir Ihnen, wie die Förderung funktionierund wie Sie sie beantragen können.

Hier Antrag online ausfüllen
  • Wer ist antragsberechtigt?

    • Privatpersonen
    • Wohnungseigentümergemeinschaften
    • freiberuflich Tätige
    • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
    • Unternehmen
    • gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften

    Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen, sowie Hersteller von förderfähigen Anlagen.

  • Antragsstellung

    Die Antragstellung über das elektronische Antragsformular muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA. Die Erstellung eines Gasanschlusses sowie die Erschließungen der Wärmequelle einer Wärmepumpenanlage (bei Erdsondenbohrungen einschließlich Abschluss verschuldensunabhängige Versicherung) dürfen zwar vor dem oben definierten Vorhabensbeginn durchgeführt werden, ohne die Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme zu beeinträchtigen. Jedoch sind
    die Kosten für diese vorbereitenden Maßnahmen in diesem Fall nicht förderfähig.

  • Bei den folgenden Maßnahmen sind darüber hinaus weitere Nachweise hochzuladen:

    Förderung von effizienten Wärmepumpen verbesserter Systemeffizienz im Neubau

    • Separate Simulationsberechnung der Systemjahresarbeitszahl (SJAZ)
    • Kurze Beschreibung des Anlagenkonzepts

    Förderung von Solarthermieanlagen im Neubau

    • Dokumentation der Systemsimulation
    • geeignete Dokumente zum Nachweis der Wohneinheiten bzw. zum Nachweis der Nutzfläche bei Nichtwohngebäuden, z.B. eine Kopie der Baugenehmigung
    • Angebot zur Anlage
    • Zeichnung des hydraulischen Systemkonzeptes
    • Angabe des durch Simulation berechneten Kollektorwärmeertrags
    • Angabe des Deckungsgrades der Trinkwassererwärmung und Raumheizung (nur bei Solaraktivhaus)
    • Bestätigung
      eines in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteten
      Energieeffizienz-Experten bezüglich der Einhaltung des
      Effizienzhausstandards 55 durch das zugehörige Gebäude (nur bei
      Solaraktivhaus)
  • Ablauf nach der Antragsstellung

    Nach Ihrer Antragstellung prüfen wir alle Antragsvoraussetzungen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von uns anschließend den Zuwendungsbescheid. Dann haben Sie 12 Monate Zeit die Maßnahme umzusetzen (Bewilligungszeitraum). Sofern erforderlich, kann der Bewilligungszeitraum einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden. Der formlose schriftliche Antrag auf Verlängerung muss innerhalb des im Zuwendungsbescheides festgesetzten Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine weitere Verlängerung ausgeschlossen. Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist der Verwendungsnachweis über das elektronische Formular auf unserer Internetseite einzureichen.